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   SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14   

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SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14 (https://dejure.org/2016,1033)
SG Berlin, Entscheidung vom 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14 (https://dejure.org/2016,1033)
SG Berlin, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - S 82 AS 17604/14 (https://dejure.org/2016,1033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 38 Abs 2 SGB 2, § 1684 BGB, § 1685 BGB, Art 3 Abs 1 GG
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Erhöhung des Unterkunftsbedarfs bzw der Wohnflächengrenze aufgrund regelmäßigen Besuchs des nicht leiblichen Partnerkindes - keine temporäre Bedarfsgemeinschaft aufgrund Umgangsrechtes nach Art 6 Abs 2 GG - soziale ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung höherer Kosten der Unterkunft und Heizung aufgrund des Aufenthalts eines Kindes in der Wohnung der umgangsberechtigten Person im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Zuschlag für Umgang mit Kind der Ex-Partnerin?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Hartz-IV-Zuschlag bei sozialer Elternschaft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Hartz-IV-Zuschlag für Umgang mit Kind der Ex-Partnerin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Hartz-IV-Zuschlag für Umgang mit Kind der Ex-Partnerin

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Hartz IV und Miete: Kein Zuschlag für Umgang mit Kind von Ex-Partner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Hartz-IV-Zuschlag durch regelmäßigen Umgang mit dem Kind des Ex-Partners

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Hartz-IV-Zuschlag für Umgang mit Kind der Ex-Partnerin - Rein soziale Elternschaft vermittelt keine grundrechtlich anerkannte und damit leistungsrechtlich relevante Elternposition

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Hartz-IV-Zuschlag für Umgang mit Kind der Ex-Partnerin

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 754
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Dabei sind weder Differenzierungen nach der Raumzahl (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R, Rdnr. 22 und B 14 AS 2/10 R, Rdnr. 17, beide zitiert nach Juris) noch die (unterschiedlichen) Wohnungsgrößen in den (zum 31. Dezember 1999) außer Kraft getretenen Richtlinien der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen für die Förderung der Neuschaffung von Wohnraum im sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 vom 16. Juli 1990 i.d.F. der Änderungsvorschriften vom 13. Dezember 1992) und die Richtlinien über die Förderung von eigen genutztem Wohneigentum (Eigentumsförderungssätze 1999 vom 25. Mai 1999) bedeutsam (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, Rdnr. 22 und B 14 AS 65/09 R, Rdnr. 23 sowie B 14 AS 2/10 R, Rdnr. 17, alle zitiert nach Juris).

    In einem zweiten Schritt ist der Wohnstandard festzustellen, wobei dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, Rdnr. 25; B 14 AS 65/09 R, Rdnr. 25; B 14 AS 2/10 R, Rdnr. 19, alle zitiert nach Juris).

    Als örtlicher Vergleichsraum ist dabei das gesamte Stadtgebiet Berlins heranzuziehen, weil es sich insoweit um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung handelt, der aufgrund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (so ausdrücklich BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R, B 14 AS 65/09 R, B 14 AS 2/10 R - alle zitiert nach Juris).

    Die Mittelwerte sind jeweils nach dem Verhältnis der den Wohnungsangaben zugrundeliegenden Wohnungsanzahl zum insgesamt vom Berliner Mietspiegel erfassten Wohnungsbestand zu berücksichtigen (vgl. hierzu auch BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010, a.a.O.).

    Es ist nicht erkennbar, welche zuverlässigen (weitergehenden) Aussagen sich hieraus ableiten ließen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R -, Rdnr. 29, zitiert nach Juris).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Dabei sind weder Differenzierungen nach der Raumzahl (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R, Rdnr. 22 und B 14 AS 2/10 R, Rdnr. 17, beide zitiert nach Juris) noch die (unterschiedlichen) Wohnungsgrößen in den (zum 31. Dezember 1999) außer Kraft getretenen Richtlinien der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen für die Förderung der Neuschaffung von Wohnraum im sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 vom 16. Juli 1990 i.d.F. der Änderungsvorschriften vom 13. Dezember 1992) und die Richtlinien über die Förderung von eigen genutztem Wohneigentum (Eigentumsförderungssätze 1999 vom 25. Mai 1999) bedeutsam (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, Rdnr. 22 und B 14 AS 65/09 R, Rdnr. 23 sowie B 14 AS 2/10 R, Rdnr. 17, alle zitiert nach Juris).

    In einem zweiten Schritt ist der Wohnstandard festzustellen, wobei dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, Rdnr. 25; B 14 AS 65/09 R, Rdnr. 25; B 14 AS 2/10 R, Rdnr. 19, alle zitiert nach Juris).

    Als örtlicher Vergleichsraum ist dabei das gesamte Stadtgebiet Berlins heranzuziehen, weil es sich insoweit um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung handelt, der aufgrund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (so ausdrücklich BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R, B 14 AS 65/09 R, B 14 AS 2/10 R - alle zitiert nach Juris).

    Die Kammer legt ihrer Entscheidung einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Gesamtheit abgebildeten Wohnungen dieser Größe und dieses Ausstattungsstandards in der jeweiligen Baualtersklasse zugrunde (vgl. dazu Schifferdecker/Irgang/Silbermann, Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2010, Seite 28; BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - und vom 13. April 2011 - B 14 AS 85/09 R - beide zitiert nach Juris).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Dabei sind weder Differenzierungen nach der Raumzahl (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R, Rdnr. 22 und B 14 AS 2/10 R, Rdnr. 17, beide zitiert nach Juris) noch die (unterschiedlichen) Wohnungsgrößen in den (zum 31. Dezember 1999) außer Kraft getretenen Richtlinien der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen für die Förderung der Neuschaffung von Wohnraum im sozialen Wohnungsbau (Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1990 vom 16. Juli 1990 i.d.F. der Änderungsvorschriften vom 13. Dezember 1992) und die Richtlinien über die Förderung von eigen genutztem Wohneigentum (Eigentumsförderungssätze 1999 vom 25. Mai 1999) bedeutsam (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, Rdnr. 22 und B 14 AS 65/09 R, Rdnr. 23 sowie B 14 AS 2/10 R, Rdnr. 17, alle zitiert nach Juris).

    In einem zweiten Schritt ist der Wohnstandard festzustellen, wobei dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, Rdnr. 25; B 14 AS 65/09 R, Rdnr. 25; B 14 AS 2/10 R, Rdnr. 19, alle zitiert nach Juris).

    Als örtlicher Vergleichsraum ist dabei das gesamte Stadtgebiet Berlins heranzuziehen, weil es sich insoweit um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung handelt, der aufgrund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (so ausdrücklich BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R, B 14 AS 65/09 R, B 14 AS 2/10 R - alle zitiert nach Juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, muss angemessen und es müssen tatsächlich Wohnungen, die den genannten Kriterien entsprechen, auf dem Markt anzumieten sein (grundlegend: BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, zitiert nach Juris, Rdnr. 17 ff.).

    Bei der Festsetzung der angemessenen Wohnungsgröße ist auf die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße abzustellen (vgl. BSG, grundlegendes Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - zitiert nach Juris, Rdnr. 19).

    Schutzbedürftig sind nach der Norm des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II insbesondere solche Personen, die bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit bereits in einer unangemessenen Wohnung leben oder bei denen die Unterkunftskosten während des Leistungsbezugs beispielsweise durch eine Mieterhöhung unangemessen werden (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - zitiert nach Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - L 34 AS 1050/13

    Betriebs- und Heizkostennachforderung - angemessene Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Da zugleich die von der GEWOS für die einzelnen Baualtersklassen ermittelten Betriebskosten eine Spanne von 1, 31 Euro/m2 (Baujahre bis 1918) bis 1, 95 Euro/m2 (Baujahre 1973 bis 1983 West) und damit eine nicht unerhebliche Spreizung aufweisen und in die einzelnen Durchschnittswerte je nach Baualtersklasse die kalten Betriebskosten von zwischen 13.000 und 284.700 Wohnungen eingeflossen sind, erscheint es der Kammer sachgerecht, konsequenterweise auch hier eine Gewichtung vorzunehmen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. April 2014 - L 34 AS 1050/13 -, Urteil vom 20. März 2014 - L 25 AS 2038/10 -, beide zitiert nach Juris).

    In Berlin ist mangels eines kommunalen Heizspiegels der "Bundesweite Heizspiegel" maßgeblich (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. April 2014 - L 34 AS 1050/13 -, Rdnr. 51, zitiert nach Juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Zwar habe das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - die Rechtsfigur einer temporären Bedarfsgemeinschaft anerkannt.

    Eine Gleichbehandlung mit der Situation der vom eigenen Kind getrennt lebenden Elternteile, die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung bereits seit Längerem anerkannt ist (vgl. BSG. Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R -, Juris) und ausweislich der Gesetzesbegründung auch im Wesentlichen der Einführung von § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II mit seiner Mehrbedarfsregelung für atypische Fälle zu Grunde liegt (vgl.: BT-Drucks. 17/1465, S. 9), kommt bereits aufgrund dieses erheblichen Unterschieds in den Rechtspositionen nicht in Betracht.

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 53/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Mit Urteil vom 4. Juni 2014 (Az. B 14 AS 53/13 R) hat das BSG die WAV in der Fassung vom 3. April 2012 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt.

    Mit der objektiv-rechtlichen Rechtswidrigkeit dieser Grenze auf der Grundlage des in der WAV verfolgten Bruttowarmmietenkonzepts ist die WAV insgesamt rechtswidrig und unwirksam (BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R -, zitiert nach Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - L 25 AS 2038/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - Kosten der Unterkunft und Heizung - Berlin

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Da zugleich die von der GEWOS für die einzelnen Baualtersklassen ermittelten Betriebskosten eine Spanne von 1, 31 Euro/m2 (Baujahre bis 1918) bis 1, 95 Euro/m2 (Baujahre 1973 bis 1983 West) und damit eine nicht unerhebliche Spreizung aufweisen und in die einzelnen Durchschnittswerte je nach Baualtersklasse die kalten Betriebskosten von zwischen 13.000 und 284.700 Wohnungen eingeflossen sind, erscheint es der Kammer sachgerecht, konsequenterweise auch hier eine Gewichtung vorzunehmen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. April 2014 - L 34 AS 1050/13 -, Urteil vom 20. März 2014 - L 25 AS 2038/10 -, beide zitiert nach Juris).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Den Grenzwert der Angemessenheit bildet das Produkt aus der für den Haushalt des Leistungsberechtigten abstrakt angemessenen Wohnfläche und dem Wert, ab dem bezogen auf den jeweiligen Energieträger und die Größe der Wohnanlage "extrem hohe" Heizkosten anfallen (BSG, Urteil vom 16. April 2013 - B 14 AS 28/12 R -, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 60/12 R -, beide zitiert nach Juris).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Berlin, 27.01.2016 - S 82 AS 17604/14
    Dies wirkt sich im Übrigen auch nur zugunsten der Leistungsberechtigten aus (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rdnr. 31, zitiert nach Juris).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R

    Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

  • OLG Koblenz, 29.09.1999 - 11 UF 386/99
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